Im Bereich des Arbeitsrechtes gewähren wir umfassende Rechtsberatung für Arbeitgeber, als auch für die Arbeitnehmer. Die gewährten juristischen Dienstleistungen im Bereich des Arbeitsrechtes sind wie folgt: Abschluss der Arbeitsverträge und der sonstigen arbeitsrechtlichen Dokumente, die die Beziehungen zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln, Abschluss der Managerverträge, arbeitsrechtliches Audit mit folgendem Inhalt: ausführliche Überprüfung und Auswertung von arbeitsrechtlichen Dokumenten des Klienten und ihre anschließende Harmonisierung mit der gültigen Gesetzgebung des Arbeitsrechtes, Erarbeitung interner Richtlinien der Gesellschaften, Vorbereitung der rechtlichen Lösungen im Rahmen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen incl. Massenkündigungen, Vertretung von Klienten in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, Erarbeitung von Stellungnahmen und Analysen im Bereich des Arbeitsrechtes, Vertretung der Klienten bei den Tarifverhandlungen und bei den Betriebsräten, Rechtsberatung bei den Leiharbeitsbeschäftigungen und bei der Entsendung der Mitarbeiter zu den Entleihern, Beratungstätigkeit bei Beschäftigung von Ausländern, Lösung der Verantwortungsagenda der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Beziehungen, Gewährung der Rechtsberatung zu verschiedenen Vergütungsformen, Rechtsberatung im Bereich der Geltendmachung und Einhaltung von Grundsätzen der Gleichheit und Gleichbehandlung (Schutz gegen Bossing und Mobbing), Beratungstätigkeit im Bereich der Sozial- und Gesundheitsversicherung.
Die von uns realisierten Projekte dieser Dienstleistung darstellen
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