Im Bereich des Arbeitsrechts bieten wir umfassende Rechtsberatung sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Die angebotenen Rechtsdienstleistungen im Bereich des Arbeitsrechts umfassen: Abschluss von Arbeitsverträgen und anderen arbeitsrechtlichen Dokumenten, die die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln, Abschluss von Managerverträgen, arbeitsrechtliche Prüfung, die Folgendes umfasst: detaillierte Prüfung und Bewertung der arbeitsrechtlichen Dokumente des Mandanten und deren anschließende Anpassung an die geltende Arbeitsgesetzgebung, Ausarbeitung interner Unternehmensrichtlinien, Vorbereitung rechtlicher Lösungen im Rahmen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, einschließlich Massenentlassungen, Vertretung von Mandanten in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, Erstellung von Stellungnahmen und Analysen im Bereich des Arbeitsrechts, Vertretung von Mandanten bei Tarifverhandlungen und in Betriebsräten, Rechtsberatung bei der Vermittlung von Leiharbeitern und der Entsendung von Arbeitnehmern zu Entleihunternehmen, Beratung bei der Beschäftigung von Ausländern, Lösung von Fragen der Verantwortung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Arbeitsverhältnissen, Rechtsberatung zu verschiedenen Formen der Vergütung, Rechtsberatung im Bereich der Anwendung und Einhaltung des Grundsatzes der Gleichheit und Gleichbehandlung (Schutz vor Mobbing und Belästigung), Beratung im Bereich Sozialversicherung und Krankenversicherung.
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