Die Eintragung ins Register der Partner des öffentlichen Sektors erledigen Sie mit uns schnell und unkompliziert. Füllen Sie dazu einfach das Kontaktformular auf unserer Website aus – das dauert nur wenige Minuten.
Nach dem Absenden des Formulars melden wir uns umgehend bei Ihnen, telefonisch oder per E-Mail, und besprechen mit Ihnen alle notwendigen Informationen zur Eintragung. Wir erklären Ihnen den genauen Ablauf, prüfen die erforderlichen Daten und beantworten Ihre Fragen.
Anschließend bereiten wir die Unterlagen individuell für Ihre Situation vor und übernehmen den gesamten Prozess – von der Einreichung bis zur Bestätigung der Eintragung.
Beginnen Sie mit dem Ausfüllen des Kontaktformulars und überlassen Sie den Rest uns.
Ist der Partner des öffentlichen Sektors eine natürliche Person, werden im Register erfasst:
Ist der Partner des öffentlichen Sektors eine natürliche Person – Unternehmer, werden im Register erfasst:
Ist der Partner des öffentlichen Sektors eine juristische Person, werden im Register erfasst:
Bei einem Partner des öffentlichen Sektors, der Emittent von zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Wertpapieren ist und Offenlegungspflichten nach einer besonderen Vorschrift, einer gleichwertigen Rechtsvorschrift eines EU-Mitgliedstaats oder eines anderen Vertragsstaats des EWR-Abkommens oder gleichwertigen internationalen Standards unterliegt, oder bei einer Gesellschaft, die von diesem Emittenten unmittelbar oder mittelbar ausschließlich vermögensmäßig kontrolliert und geführt wird, wird anstelle der wirtschaftlichen Eigentümer das Leitungsorgan und dessen Mitglieder eingetragen. Das Verifizierungsdokument muss in diesen Fällen nachweisen, dass die Voraussetzungen für die Eintragung des Leitungsorgans und seiner Mitglieder erfüllt sind. Anstelle der Angaben zum ständigen Wohnsitz eines Mitglieds des Leitungsorgans gemäß dem vorstehenden Satz kann die bevollmächtigte Person auch ohne Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Absatz 6 den Sitz des eingetragenen Partners des öffentlichen Sektors angeben.
Im Register werden außerdem das Datum der Eintragung, das Datum jeder Überprüfung der Identität des wirtschaftlichen Eigentümers, das Datum der Eintragung und Löschung der erfassten Daten, das Datum der Rechtskraft der Löschungsentscheidung sowie das Datum der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung erfasst. Bestandteil des Registers sind auch alle Verifizierungsdokumente. Ein Partner des öffentlichen Sektors kann im Register stets nur eine bevollmächtigte Person eingetragen haben.
Sobald wir alle erforderlichen Unterlagen erhalten haben, erstellen unsere Rechtsanwälte die für die Eintragung ins Register der Partner des öffentlichen Sektors notwendige Dokumentation – individuell auf Ihre Situation abgestimmt. Innerhalb von 24 Stunden senden wir Ihnen die Unterlagen zu.
Sie drucken die Unterlagen aus und unterschreiben sie. Die unterschriebenen Unterlagen senden Sie anschließend an unsere Kanzlei.
Nach Erhalt der unterschriebenen Unterlagen bereiten wir umgehend den Eintragungsantrag vor und reichen ihn beim Gericht ein.
Das Gericht nimmt die Eintragung in der Regel innerhalb von 5 Werktagen vor – diese Frist kann nicht verkürzt werden, daher handeln wir ohne unnötige Verzögerungen. Über die erfolgreiche Eintragung senden wir Ihnen eine offizielle Bestätigung.
Ab 100,- € pro Eintragung, weitere Konditionen auf Anfrage.