In der heutigen Zeit, in der sich die meisten Daten in digitaler Form befinden, ist die Cybersicherheit ein untrennbarer Bestandteil des Schutzes personenbezogener Daten.
Gemäß dem Gesetz Nr. 69/2018 Z. z. über Cybersicherheit und zur Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze ist der Betreiber eines Basisdienstes verpflichtet, Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, und gleichzeitig verpflichtet, die Wirksamkeit der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen sowie die Erfüllung der durch dieses Gesetz festgelegten Anforderungen zu überprüfen. Als Betreiber eines Basisdienstes gilt jeder, der mindestens ein spezifisches Branchenkriterium und ein Auswirkungskriterium erfüllt.
Als Unternehmen, das sich mit Dienstleistungen im Bereich der Sicherheit befasst, können wir Ihnen zur Seite stehen und Ihnen Folgendes gewährleisten:
1. Eine Analyse der spezifischen sektoralen Kriterien und der Auswirkungskriterien – anhand einer detaillierten Analyse bewerten wir die Erfüllung der sektoralen und Auswirkungskriterien und ermitteln, welche potenziellen Auswirkungen ein Cybersicherheitsvorfall auf ein Informationssystem oder Netzwerk haben könnte. Das Ergebnis ist ein Dokument, anhand dessen Sie feststellen können, ob Sie in die Liste der Betreiber grundlegender Dienste fallen.
2. Analyse der Cybersicherheit – Falls die Analyse der spezifischen sektoralen Kriterien und der Auswirkungskriterien ergibt, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, sich in das Verzeichnis der Betreiber von grundlegenden Diensten eintragen zu lassen, ist eine Analyse der Cybersicherheit gemäß dem Gesetz Nr. 69/2018 Z. z. und der Verordnung des Nationalen Sicherheitsamtes Nr. 227/2025 Z. z. über Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen.
3. Ausarbeitung von Maßnahmenvorschlägen im Bereich der Cybersicherheit – auf der Grundlage der Cybersicherheitsanalyse erarbeiten wir für Sie maßgeschneiderte Vorschläge für Sicherheitsmaßnahmen (Sicherheitsdokumentation) gemäß der Verordnung Nr. 227/2025 Z. z. des Nationalen Sicherheitsamtes über Sicherheitsmaßnahmen, in der der Inhalt der Sicherheitsmaßnahmen, der Umfang der allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen für Netzwerke und Informationssysteme sowie für Betriebstechnologien und der Inhalt und die Struktur der Sicherheitsdokumentation festgelegt sind.
4. Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Cybersicherheit – Wir setzen die vorgeschlagenen Maßnahmen auch um und implementieren sie. Vom sicheren Zugriffsmanagement über die Kontrolle und den Schutz von Daten vor Missbrauch, Diebstahl oder sonstiger unsachgemäßer Verwendung der Daten Ihres Unternehmens bis hin zum Schutz der Anwendungen, die Ihre Mitarbeiter regelmäßig bei ihrer Arbeit nutzen.
5. Fachschulungen für Mitarbeiter – mithilfe von Experten können wir Ihren Mitarbeitern Informationen zu den Themen Social Engineering und Cybersicherheit vermitteln. Die Schulungen werden in direkter Abstimmung mit dem Kunden und unter Berücksichtigung der breiteren Öffentlichkeit durchgeführt.
6. Beratung und Konsultationen – diese werden Ihnen von unserem Expertenteam aus den jeweiligen Fachbereichen angeboten. Bei Bedarf können wir Ihnen eine Vertretung in Verfahren vor der Nationalen Sicherheitsbehörde gewährleisten.
Für die Organisation der Cybersicherheit können wir Ihnen die Ernennung eines Cybersicherheitsmanagers anbieten, der: